Leider müssen wir feststellen, dass bei den praktischen Fahrstunden die kurzfristigen Absagen zugenommen haben. Aus diesen Grund möchten wir Euch nochmals auf unsere AGB´s hinweisen:
Absagen von Fahrstunden
Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde(n) nicht einhalten, so ist der entsprechende Fahrlehrer unverzüglich zu Informieren. Fahrstunden können grundsätzlich bis 48 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Am Vortag der Fahrstunde(n) ist eine kostenfreie Absage nur noch in Verbindung mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis 18 Uhr kostenlos möglich. Danach wird keine Absage mehr akzeptiert.
Benachrichtigungsfrist:
Müssen Fahrstunde(n) aufgrund von Krankheit abgesagt werden, ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nur im Original spätestens am 3 Tag vorzulegen. Es reicht kein Foto, Kopie oder Sonstiges! Diese muss selbstverständlich nicht persönlich vorgelegt werden, ihr könnt die Krankmeldung auch jemanden mitgeben.Wichtig: Liegt uns die AU bis zum 3 Tag nicht vor wird diese nicht mehr akzeptiert und die Fahrstunde(n) werden im vollen Umfang berechnet.
Wir bitten um Verständnis für diese Regelung, da wir die Fahrstunden auch planen müssen.
Euer Team der Fahrschule Meister