Führerschein

Neue Klasse: B 197

⇒ B 197

Der neue Weg zum Führerschein
Neu ab 01.04.2021
Bisher musste man sich bei der Führerscheinausbildung zwischen einem Automatik– oder Schaltwagen entscheiden.
Hatte man sich für die Ausbildung mit Prüfung auf Automatik entschieden, bekam man den Autoführerschein nur für Automatikfahrzeuge ausgehändigt.
Ab dem 01.04.2021 gibt es ganz neue Möglichkeiten zum Erlangen des Klasse B Führerscheins.
Es wird die Möglichkeit geschaffen, die Ausbildung sowie die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abzulegen ohne eine Einschränkung im Führerschein zu erhalten.
Voraussetzung ist das in mindestens zehn Fahrstunden die Bedienung eines manuellen Getriebes trainiert wurde.
Der Fahrlehrer überprüft dies in einer 15- minütigen Testfahrt und bescheinigt anschließend, dass der Bewerber ein solches Fahrzeug sicher im Verkehr führen kann (keine Prüfung beim TÜV).
Du erwirbst einen vollwertigen Führerschein (ohne Einschränkungen) mit dem du jedes Fahrzeug der Klasse B fahren darfst, egal ob Schaltung oder Automatik.
Gehe den neuen und einfacheren Weg zu deinem Führerschein
Ausnahme!
Wer die Klasse B 197 erworben hat, erhält bei einer Erweiterung auf aufbauende Klassen wie z.B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden. Also für Erweiterungsklassen keine automatische Einschränkungsbefreiung.


Mit uns fährst du Zukunft
Die Zukunft gehört den modernen Antriebstechnologien.
Ganz besonders dem elektrischen Antrieb.
Zukunftweisend, leise und ohne Abgase.
Diese Antriebe werden in näherer Zukunft den klassischen Schaltwagen verdrängen.
Wir setzen in der kombinierten Ausbildung B197 das Tesla Model 3 ein. Das ist Zukunft!
Die Vorteile der kombinierten Ausbildung:
Weniger Stress und Überforderung des Fahrschülers in der Ausbildung. Die Aufmerksamkeit gilt nun ausschließlich dem Verkehrsgeschehen und nicht der Kupplung und welcher Gang der Richtige ist.
Der Führerschein B197 ist die Zukunft und ebnet dir den Weg für eine moderne umweltschonende Fahrausbildung.
Wird es für mich teurer?
Nein! Ganz im Gegenteil. Die 10 Schaltwagenstunden werden in deine „normale“ Fahrausbildung integriert und du wirst am Ende sogar Fahrstunden sparen können.


  •       10 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
  •       15- Minuten Testfahrt mit dem Fahrlehrer (Keine Prüfung beim TÜV)
  •       Eine entsprechende Bescheinigung von der Fahrschule zur Vorlage erhalten
          

Führerscheinarten

Hier findet ihr Informationen zu den von uns angebotenen Führerscheinklassen B, BF17, B 197, B-Automatik, B96, BE

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: AM und L

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine

⇒ B 197

Der neue Weg zum Führerschein
Neu ab 01.04.2021
Bisher musste man sich bei der Führerscheinausbildung zwischen einem Automatik- oder Schaltwagen entscheiden.
Hatte man sich für die Ausbildung mit Prüfung auf Automatik entschieden, bekam man den Autoführerschein nur für Automatikfahrzeuge ausgehändigt.
Ab dem 01.04.2021 gibt es ganz neue Möglichkeiten zum Erlangen des Klasse B Führerscheins.
Es wird die Möglichkeit geschaffen, die Ausbildung sowie die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abzulegen ohne eine Einschränkung im Führerschein zu erhalten.
Voraussetzung ist das in mindestens zehn Fahrstunden die Bedienung eines manuellen Getriebes trainiert wurde.
Der Fahrlehrer überprüft dies in einer 15- minütigen Testfahrt und bescheinigt anschließend, dass der Bewerber ein solches Fahrzeug sicher im Verkehr führen kann (keine Prüfung beim TÜV).
Du erwirbst einen vollwertigen Führerschein (ohne Einschränkungen) mit dem du jedes Fahrzeug der Klasse B fahren darfst, egal ob Schaltung oder Automatik.
Gehe den neuen und einfacheren Weg zu deinem Führerschein
Ausnahme!
Wer die Klasse B 197 erworben hat, erhält bei einer Erweiterung auf aufbauende Klassen wie z.B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden. Also für Erweiterungsklassen keine automatische Einschränkungsbefreiung.


Mit uns fährst du Zukunft
Die Zukunft gehört den modernen Antriebstechnologien.
Ganz besonders dem elektrischen Antrieb.
Zukunftweisend, leise und ohne Abgase.
Diese Antriebe werden in näherer Zukunft den klassischen Schaltwagen verdrängen.
Wir setzen in der kombinierten Ausbildung B197 das Tesla Model 3 ein. Das ist Zukunft!
Die Vorteile der kombinierten Ausbildung:
Weniger Stress und Überforderung des Fahrschülers in der Ausbildung. Die Aufmerksamkeit gilt nun ausschließlich dem Verkehrsgeschehen und nicht der Kupplung und welcher Gang der Richtige ist.
Der Führerschein B197 ist die Zukunft und ebnet dir den Weg für eine moderne umweltschonende Fahrausbildung.
Wird es für mich teurer?
Nein! Ganz im Gegenteil. Die 10 Schaltwagenstunden werden in deine „normale“ Fahrausbildung integriert und du wirst am Ende sogar Fahrstunden sparen können.


  •       10 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
  •       15- Minuten Testfahrt mit dem Fahrlehrer (Keine Prüfung beim TÜV)
  •       Eine entsprechende Bescheinigung von der Fahrschule zur Vorlage erhalten
          

Infos & Formulare

MusterFür einen Führerschein benötigt ihr:

  • Führerscheinantrag (bekommt ihr in der Fahrschule)
  • Sehtest von einem Optiker (oder Augenarzt)
  • 1 biometrisches Passbild
  • Erste Hilfe Kurs
  • Kopie vom Personalausweis oder Reisepass, Letzteres nur mit aktuell gültiger Meldesbescheinigung (nicht älter als drei Monate)

Für das begleitete Fahren mit 17 benötigt ihr zusätzlich:

  • Antrag für das begleitende Fahren (bekommt ihr in der Fahrschule)
  • Formular für die begleitende(n) Person(en)
  • Pro begleitender Person eine Kopie vom Personalausweis oder Reisepass

Sobald uns euer Führerscheinantrag komplett vorliegt, kann dieser direkt bei der Führerscheinstelle abgegeben werden. Die Laufzeit des Antrags bei der Verwaltungsbehörde beträgt ca. 6 bis 8 Wochen. Die Ausbildung kann bereits begonnen werden, die Prüfung kann jedoch erst dann beantragt werden, wenn die wir die bearbeiteten Papiere von der Behörde zurück erhalten.

Hier findet ihr Infos zu Erste Hilfe Kursen

Flyer: FFM-Zeil-Kurs Antrag: BF17Antrag
Flyer: Hoechst-Kurs Antrag: BF17Beiblatt
Flyer: Maus Kurs